Sind KI Marketing Tools DSGVO-konform?
Kann ich KI-Tools fürs Marketing nutzen, ohne gegen die DSGVO zu verstoßen? Die objektiven Kriterien, von AVV über Trainingsausschluss bis Nachvollziehbarkeit.
Zuletzt aktualisiert am 3. Juli 2026
Warum das Thema relevant ist
Häufig falsch verstanden
Worauf achten
- 01
Schließe einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab; der Anbieter agiert dabei als verlängerter Arm deines Unternehmens.
- 02
Lass dir vertraglich zusichern, dass deine Prompts und Ergebnisse nicht zum Training öffentlicher Modelle verwendet werden.
- 03
Verlange Transparenz und Erklärbarkeit statt einer Black Box: Es sollte dokumentiert sein, wie die KI zu ihren Ergebnissen kommt.
- 04
Setze bei Entscheidungen mit Rechtswirkung für Personen zwingend eine menschliche Endkontrolle ein.
- 05
Achte auf Mechanismen gegen Halluzinationen, damit ausgegebene personenbezogene Daten auch richtig sind.
Checkliste
- Liegt ein gültiger AVV mit dem Anbieter vor?
- Wird die Nutzung der Daten für das Modelltraining explizit ausgeschlossen?
- Können Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Berichtigung) im Tool effektiv umgesetzt werden?
- Ist die Wissensbasis der KI nachvollziehbar dokumentiert (z. B. Datasheets for Datasets)?
- Gibt es ein Rollen- und Rechtesystem, das den Zugriff auf sensible Daten steuert?
Wie Brandpilot das löst
Quellen
Dieser Artikel wurde in Teilen mithilfe von KI erstellt und anschließend redaktionell geprüft.