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Welche Pflichten gelten für Marketing-Teams im AI Act?

Ändert der AI Act die tägliche Marketingarbeit? Kennzeichnung (Art. 50), menschliche Aufsicht (Art. 14), Datenqualität und Rückverfolgbarkeit.

Zuletzt aktualisiert am 2. Juli 2026

Symbolbild zum Thema Welche Pflichten gelten für Marketing-Teams im AI Act?
Foto: Marvin Meyer / Unsplash

Warum das relevant ist

Marketing-Abteilungen gehören oft zu den Ersten, die generative KI intensiv für Content, Social Media oder Kampagnen einsetzen. Weil der AI Act (Verordnung 2024/1689) Sicherheit und Grundrechte in der EU schützen soll, stehst du damit direkt im Fokus der Regulierung. Besonders kritisch sind die Sanktionen: Sie reichen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent deines weltweiten Jahresumsatzes.
Brandpilot integriert die Anforderungen des AI Acts technisch in deinen Marketing-Alltag.

Was häufig falsch verstanden wird

Drei Irrtümer sind im Marketing besonders verbreitet. Der erste: „Wir entwickeln keine KI, also betrifft es uns nicht.“ Falsch, denn der AI Act sieht ausdrücklich Pflichten für Betreiber (Deployer) vor, die KI professionell anwenden. Der zweite: Einfache Content-Tools seien ausgenommen. Auch ohne Hochrisiko-Einstufung gelten oft Transparenzpflichten, Chatbots oder Systeme, die synthetische Inhalte wie Texte, Bilder oder Deepfakes erzeugen, müssen klar als KI gekennzeichnet werden. Der dritte: Der AI Act ersetze den Datenschutz. Nein, AI Act und DSGVO gelten parallel, der AI Act regelt die Produktsicherheit, während die DSGVO für personenbezogene Daten maßgeblich bleibt.

Worauf zu achten ist

  • Kennzeichne KI-generierte Inhalte nach Art. 50 so, dass deine Nutzer die KI-Interaktion oder den synthetischen Content erkennen.
  • Sichere die menschliche Aufsicht nach Art. 14 ab: eine wirksame Endkontrolle (Human-in-the-loop) gegen Diskriminierung und algorithmische Fehler.
  • Achte auf Datenqualität und Bias-Monitoring, bei Hochrisiko-Anwendungen wie KI im Recruiting auf repräsentative, fehlerfreie Trainings- und Testdaten.
  • Sorge für Rückverfolgbarkeit: Die Herkunft der Informationen sollte über lückenlose Dokumentation und automatisiertes Logging nachweisbar sein.

Checkliste

  • Werden KI-Inhalte für unsere Zielgruppen als solche markiert?
  • Gibt es einen definierten Prozess für die menschliche Freigabe jedes KI-Outputs?
  • Ist die Wissensbasis, aus der die KI Informationen bezieht, auditierbar und qualitätsgeprüft?
  • Haben wir unsere KI-Anwendungen in Risikoklassen eingestuft?
  • Hält die Dokumentation einer Prüfung durch die Marktüberwachungsbehörden stand?

Wie Brandpilot das beantwortet

Brandpilot integriert die Anforderungen des AI Acts technisch in deinen Marketing-Alltag. Jede Aussage hat einen eindeutigen Ursprung in deinem Marken-Wissensgraphen, und ein Overlay zeigt dir live die genutzten Fakten und Relationen. Statt unkontrollierter KI-Silos bekommst du zentrales Wissen und ein Rollen- und Rechtesystem, das Verantwortlichkeit sicherstellt. Weil die Antworten auf einer geprüften Wissensbasis statt auf vagen Internet-Statistiken beruhen, sinkt das Risiko für Fehl- und Falschinformationen. Und dass dein Markenwissen nie zum Training öffentlicher Drittanbieter-Modelle verwendet wird, ist technisch und vertraglich garantiert.

Dieser Artikel wurde in Teilen mithilfe von KI erstellt und anschließend redaktionell geprüft.